Wichtiges zum Bürgerentscheid!
Sachverhalts-Klarstellung zu den 15 Jahren und zur „Richtigstellung“ des Bürgermeisters
Um die einzelnen Kostenpositionen bei Umsetzung des Bürgerbegehrens bzw. bei Umsetzung des Ratsbeschlusses für alle Bürger VERGLEICHBAR gegenüberstellen zu können, haben sich, auf Vorschlag des Ältestenrates und des Bürgermeisters, ALLE Fraktionen (auch ROT/GRÜN), die Stadtverwaltung und die Initiatoren des Bürgerbegehrens auf einen Zeitraum von 15 Jahren verständigt.
Punkt 1 dazu: Die 15 Jahre sind also nicht ursächlich von uns, wir haben dem nur als vernünftigen Zeitrahmen zugestimmt. Dabei ging es für uns um von externen Architekten festgestellte notwendige Sanierungsmaßnahmen innerhalb der nächsten 15 Jahre und eben nicht nur um notwendige kleinere Reparaturarbeiten!
Punkt 2: Der Bedarf der Grundschulen in Veltheim und Kleinenbremen war vorher noch nicht ermittelt worden, sondern ist erst durch das Bürgerbegehren und die Fragestellung zur Sanierung der Grundschulen überhaupt in Angriff genommen worden. Hier wurde für die Initiatoren des Bürgerbegehrens ein Betrag von 1,135 Mio. ermittelt, der vorherige Ratsbeschluss sieht NULL Investitionen vor!
Der Vortext der Kostenschätzung lautet übrigens: „… Die einzelnen Kostenpositionen bei Umsetzung des Bürgerbegehrens oder bei Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 18.10.2017 sind vergleichend einander gegenübergestellt.“ Daraus kann für den Leser nur resultieren, dass eben Nichts in den Standort Kleinenbremen investiert werden soll, wenn dort keine Zahl steht. Wenn die CDU im Infoblatt also schreibt: “Es ist blauäugig 15 Jahre nichts in Kleinenbremen zu investieren“, dann ist das für uns absolut nachvollziehbar und sachlich nicht falsch! Warum sollte die Partei also gezwungen sein, diese Formulierung als falsch zurückzunehmen?
Es ist auch absolut inakzeptabel, aber vielsagend, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens vor dem Verfassen der fragwürdigen „Richtigstellung“ des Bürgermeisters seitens der Verwaltung über die Vorgänge weder informiert, geschweige denn an den vorangegangen internen Diskussionen beteiligt wurden. Den Text zum Infoblatt mussten übrigens alle Mitwirkenden am 22.10.2018 der Verwaltung übergeben. Zeit genug wäre also gewesen.
Hier wurden durch das eigenmächtige Handeln des Bürgermeisters nicht nur Steuergelder in fünfstelliger Höhe verschwendet, sondern hier wird ein demokratisches Verfahren, welches nur mit sehr hohem Aufwand erreicht werden konnte, mit Füßen getreten!!
FALSCH ist dagegen die Aussage von ROT/GRÜN im Infoblatt und im jetzt auch verteilten Flyer zur angeblich drohenden Schulschließung in Veltheim. Die angeführte UNVOLLSTÄNDIGE Geburtenstatistik für Veltheim (die Jahre 2014 und 2016 fehlen) ist nicht nur irreführend, sondern allein betrachtet vor allem irrelevant für den Erhalt eines Standortes, da Zuzüge, Zuwanderung und Anmeldungen aus anderen Ortsteilen unberücksichtigt bleiben!
Die Mindestschülerzahl für einen Teilstandort beträgt lt. Schulgesetz NRW 46 Kinder, welche sogar in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen unterrichtet werden dürften. Den Teilstandort Veltheim besuchen aktuell 88 Kinder!! Die Klassen 2, 3 und 4 besuchen mehr als 24 Schüler. Nur für die erste Klasse wurden nach Bekanntwerden der drohenden Schließung nach dem Ratsbeschluss nur 14 Kinder gemeldet. Für das kommende Schuljahr 2019 liegen allerdings wieder 21 Anmeldungen vor. Wir halten damit den Standort für gesichert.
Es ist mehr als fragwürdig, dass dieser Sachverhalt in der Verwaltung niemandem aufgefallen sein will, während sich der (neutrale?) Bürgermeister auf Druck der Mehrheitsfraktionen zu deren Sprachrohr macht! Zweierlei Maß in Porta?
DARUM – JETZT ERST RECHT!!!
Stimmen Sie mit JA bis zum 11.12.2018 für den Erhalt aller Grundschulen und unterstützen Sie die Arbeit der Bürgerinitiative!